Immer wieder erklären uns Kunden, dass Schaumübungen mit unseren Schaummitteln verboten sind. Zur Begründung verweist man dabei auf die Aussage aus unserem Sicherheitsdatenblatt (SDB), wonach die Einleitung in die Kanalisation nicht erlaubt ist.
Dieser Zusammenhang ist so nicht richtig:
- Ein Sicherheitsdatenblatt gilt immer nur für das Produkt im Auslieferungszustand – hier also das Schaummittelkonzentrat! D.h. die im Sicherheitsdatenblatt beschriebenen Maßnahmen beziehen sich zu Beispiel auf einen Transportunfall oder den Produktaustritt bei der Lagerung, bzw. beim Umgang mit dem Konzentrat.
- Der Umgang mit der Anwendungslösung für den Einsatz oder eine Schaumübung wird hier nicht beschrieben.
Die Hinweise zum Umgang mit der Anwendungslösung finden Sie im Produktdatenblatt. Unter anderem weisen wir dort auf die Pflicht des Anwenders hin, die Einleitung zuvor mit dem Entsorger (Klärwerk) abzustimmen. Zur Bewertung der Anwendungslösung bieten wir im produktbezogenen Umweltdatenblatt Abbauwerte sowohl für das Konzentrat, wie auch für die daraus hergestellte Anwendungslösung an. Die Konzentration der Anwendungslösung richtet sich hierbei nach dem Anwendungszweck und unserer Dosierungsempfehlung. Daher sind zur Absprache und Beurteilung der Einleitung von Schaum nach Übungen die Werte der Anwendungslösung zu berücksichtigen, die Sie in unserem Umweltdatenblatt finden.