bvfa Merkblatt - Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot

Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, die die Verwendung von PFAS weiter einschränken werden. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man muss davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

Die Fachgruppe Wasser-Löschanlagen im bvfa hat dieses Merkblatt erstellt:


Schaumlöschanlagen und PFAS-/Fluorverbot



Gezamenlijke Brandweer Rotterdam – Vergabe der Ausschreibung – vaPUREx®AR 3x3 F-5 #8342 ausgewählt

Wir sind stolz darauf, dass sich die GBR auf unsere Produkte und unseren Service verlässt.


vaPUREx AR 3x3 F-5 #8342:

- Leistungsstarkes Schaumlöschmittel für Industriefeuerwehren
- Schnelle Verfügbarkeit & Notfalllieferungen
- Umfangreich getestetes PFAS-freies Schaumlöschmittel


Schaumübungen: Üben mit Schaummitteln von Dr. STHAMER

Immer wieder erklären uns Kunden, dass Schaumübungen mit unseren Schaummitteln verboten sind. Zur Begründung verweist man dabei auf die Aussage aus unserem Sicherheitsdatenblatt (SDB), wonach die Einleitung in die Kanalisation nicht erlaubt ist.

Dieser Zusammenhang ist so nicht richtig:

- Ein Sicherheitsdatenblatt gilt immer nur für das Produkt im Auslieferungszustand – hier also das Schaummittelkonzentrat! D.h. die im Sicherheitsdatenblatt beschriebenen Maßnahmen beziehen sich zu Beispiel auf einen Transportunfall oder den Produktaustritt bei der Lagerung, bzw. beim Umgang mit dem Konzentrat.

- Der Umgang mit der Anwendungslösung für den Einsatz oder eine Schaumübung wird hier nicht beschrieben.

Die Hinweise zum Umgang mit der Anwendungslösung finden Sie im Produktdatenblatt. Unter anderem weisen wir dort auf die Pflicht des Anwenders hin, die Einleitung zuvor mit dem Entsorger (Klärwerk) abzustimmen. Zur Bewertung der Anwendungslösung bieten wir im produktbezogenen Umweltdatenblatt Abbauwerte sowohl für das Konzentrat, wie auch für die daraus hergestellte Anwendungslösung an. Die Konzentration der Anwendungslösung richtet sich hierbei nach dem Anwendungszweck und unserer Dosierungsempfehlung. Daher sind zur Absprache und Beurteilung der Einleitung von Schaum nach Übungen die Werte der Anwendungslösung zu berücksichtigen, die Sie in unserem Umweltdatenblatt finden.


Hinweiskarte - Einsatz von Netzwasser bei Waldbränden

Die Infos zum unbedenklichen Einsatz von Netzwasser (STHAMEX® Performance 1% und STHAMEX® 3% F-15) beim Löschen von Vegetations- und Waldbränden kurz und übersichtlich zusammengefasst:

TI-068 Foam Concentrate Induction Rate Testing

Zum Testen der Zumischrate mit dem jeweiligen Zumischsystem haben wir eine Technische Information (in Englisch) erstellt, die als Test-Empfehlung und Hilfestellung dienen kann.

Unsere neuesten ICAO Level B & C Schaummittel mit NATO Stock Nummer!

vaPUREx® LV ICAO sind Schaummittel, die 100 % biologisch abbaubar sind. Verschäumt können die Schaummittel für die direkte Schaumaufgabe auf Flugkraftstoffen eingesetzt werden. Auch andere Kraftstoffe und Öle, die an Flughäfen Verwendung finden, können mit den vaPUREx® Schaummitteln gelöscht werden. Die hochentwickelten Rezepturen aus neuen Rohstoffkombinationen vermindern die Beladung des Schaums mit dem Brennstoff bei der direkten Schaumaufgabe. Die dünnflüssigen und newtonschen Konzentrate bieten Vorteile bei der Umstellung von Löschfahrzeugen und Löschanlagen von AFFF auf F3 Schaummittel. Die Zumischtechnik muss in der Regel nicht adaptiert oder neu konfiguriert werden. Eine sichere Zumischung auch bei tiefen Produkttemperaturen ist gewährleistet. Zur Umstellung von stationären Systemen bieten wir einen gesonderten Beratungsservice an. Für die Stabilisierung von Premix können weitere Additive zugesetzt werden.

Keine Erneuerung der Zulassung

Keine Erneuerung der Zulassung nach FM-5130 für STHAMEX-AFFF FXS AS 1% F-0 #2147, MOUSSOL FXS LV AS 1/1 F0 #2149; STHAMEX-AFFF FXS AS 3% F-0 #2354 und MOUSSOL FXS LV AS 3/3 F-0 #2356
Der US-amerikanische Sachversicherer Federal Mutual (FM) hat die Anforderungen des Prüfstandards FM-5130 an Schaumlöschmittel geändert, um der aktuellen Gesetzgebung betreffend fluororganischer Verbindungen, aber auch den Spezifika
der neuen Klasse fluorfreier Schaumlöschmittel Rechnung zu tragen. Die direkte Folge ist, dass die Zulassung aller FM-zugelassenen Schaumlöschmittel erneuert werden muss. Da wir bereits 2018 entschieden haben, aus der Fluortechnologie
auszusteigen, werden wir keine Neuzulassung der oben genannten Schaumlöschmittel anstreben.
Wenn Sie eines der obigen Produkte in Ihrer FM-zugelassenen Löschanlage haben, kann es vorkommen, dass das
Löschmittel nachzufüllen ist, um die volle Betriebsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten. Andererseits ist das aber nicht
möglich, wenn das vorgesehene Löschmittel kein FM-Listing mehr hat. Wir haben mit FM selbst Kontakt aufgenommen, um
Handlungsempfehlungen zu bekommen. Diese lauten:

  1. Was bereits vor dem Zeitpunkt des Erlöschens der FM-Anerkennung (Ende Juni 2023) im Feld installiert ist oder als
    Löschmittel bereits produziert, wird auch weiterhin als FM-konform angesehen. Produkte, die nicht neu zugelassen
    werden, verlieren jedoch ihre bisherige Zulassung nach FM, weil sie aus dem FM-Überwachungsprogramm herausfallen.
  2. Wenn ein solches Produkt nachgefüllt werden muss und dafür ein Nachfüllkontingent verwendet wird, welches bereits
    vor dem Inkrafttreten der Änderung des Prüfstandards (Mitte des Jahres 2023) hergestellt worden ist, behält die FMZulassung des Löschmittels und damit der Anlage ihre volle Gültigkeit.
  3. Wenn das Nachfüllkontingent nach dem Inkrafttreten der Änderung der FM-5130 hergestellt wurde, handelt es sich
    technisch um ein nicht mehr FM-zugelassenes Produkt. In diesem Fall kann gleichwohl in Abstimmung mit dem für das
    betroffene Unternehmen zuständigen und autorisierten FM-Prüfingenieur die Nachfüllung vorgenommen werden,
    wenn der Prüfingenieur diese Nachfüllung freigibt.
    Das bedeutet für Sie: Wenn bei Ihnen eine Nachfüllung mit einem unserer oben genannten Produkte ansteht, bzw.
    vorgenommen werden muss, kontaktieren Sie bitte zuerst den für Sie zuständigen FM-Prüfingenieur, der bei Ihnen die
    regelmäßigen FM-Audits durchführt. Dieser wird mit Ihnen ausarbeiten, unter welchen Umständen eine Nachfüllung der
    FM-Anlage mit einem nicht mehr zugelassenen Produkt möglich ist und von ihm frei gegeben wird.
    Für die Beantwortung weiterer Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bedeutet fluorfrei frei von Fluor?

Das Thema „Fluorfrei" bzw. das Vorhanden- bzw. nicht Vorhandensein von organischen Fluorverbindungen in Schaummitteln ist derzeit in aller Munde. U.a. Thema diverser Diskussionen, Regulierungen und Ursache starker Unsicherheiten auf Anwenderseite. Um unseren Teil zur Aufklärung zum Terminus „Fluorfrei" zu leisten, haben wir eine technische Information erarbeitet.