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Keine Erneuerung der Zulassung

Keine Erneuerung der Zulassung nach FM-5130 für STHAMEX-AFFF FXS AS 1% F-0 #2147, MOUSSOL FXS LV AS 1/1 F0 #2149; STHAMEX-AFFF FXS AS 3% F-0 #2354 und MOUSSOL FXS LV AS 3/3 F-0 #2356
Der US-amerikanische Sachversicherer Federal Mutual (FM) hat die Anforderungen des Prüfstandards FM-5130 an Schaumlöschmittel geändert, um der aktuellen Gesetzgebung betreffend fluororganischer Verbindungen, aber auch den Spezifika
der neuen Klasse fluorfreier Schaumlöschmittel Rechnung zu tragen. Die direkte Folge ist, dass die Zulassung aller FM-zugelassenen Schaumlöschmittel erneuert werden muss. Da wir bereits 2018 entschieden haben, aus der Fluortechnologie
auszusteigen, werden wir keine Neuzulassung der oben genannten Schaumlöschmittel anstreben.
Wenn Sie eines der obigen Produkte in Ihrer FM-zugelassenen Löschanlage haben, kann es vorkommen, dass das
Löschmittel nachzufüllen ist, um die volle Betriebsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten. Andererseits ist das aber nicht
möglich, wenn das vorgesehene Löschmittel kein FM-Listing mehr hat. Wir haben mit FM selbst Kontakt aufgenommen, um
Handlungsempfehlungen zu bekommen. Diese lauten:

  1. Was bereits vor dem Zeitpunkt des Erlöschens der FM-Anerkennung (Ende Juni 2023) im Feld installiert ist oder als
    Löschmittel bereits produziert, wird auch weiterhin als FM-konform angesehen. Produkte, die nicht neu zugelassen
    werden, verlieren jedoch ihre bisherige Zulassung nach FM, weil sie aus dem FM-Überwachungsprogramm herausfallen.
  2. Wenn ein solches Produkt nachgefüllt werden muss und dafür ein Nachfüllkontingent verwendet wird, welches bereits
    vor dem Inkrafttreten der Änderung des Prüfstandards (Mitte des Jahres 2023) hergestellt worden ist, behält die FMZulassung des Löschmittels und damit der Anlage ihre volle Gültigkeit.
  3. Wenn das Nachfüllkontingent nach dem Inkrafttreten der Änderung der FM-5130 hergestellt wurde, handelt es sich
    technisch um ein nicht mehr FM-zugelassenes Produkt. In diesem Fall kann gleichwohl in Abstimmung mit dem für das
    betroffene Unternehmen zuständigen und autorisierten FM-Prüfingenieur die Nachfüllung vorgenommen werden,
    wenn der Prüfingenieur diese Nachfüllung freigibt.
    Das bedeutet für Sie: Wenn bei Ihnen eine Nachfüllung mit einem unserer oben genannten Produkte ansteht, bzw.
    vorgenommen werden muss, kontaktieren Sie bitte zuerst den für Sie zuständigen FM-Prüfingenieur, der bei Ihnen die
    regelmäßigen FM-Audits durchführt. Dieser wird mit Ihnen ausarbeiten, unter welchen Umständen eine Nachfüllung der
    FM-Anlage mit einem nicht mehr zugelassenen Produkt möglich ist und von ihm frei gegeben wird.
    Für die Beantwortung weiterer Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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